Finanzielle Unterstützung
Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Abschlagszahlungen im Monat November
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll die Antragstellung für die Abschlagszahlungen ab dem 25. November online über die Internetseite der Überbrückungshilfe möglich sein. Noch im November sollen erste Zahlungen erfolgen.
Verfahren der Abschlagszahlung
Details der Hilfen
Überbrückungshilfe III
Die bisherigen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für KMU im Rahmen der bis 31.12.2020 laufenden Überbrückungshilfe II werden durch die Überbrückungshilfe III zeitlich bis Juni 2021 verlängert und um eine „Neustarthilfe für Soloselbständige“ erweitert.Gerade Kulturschaffende und Künstler*innen, welche im Rahmen der bisherigen Corona-Hilfspakete keine betrieblichen Fixkosten geltend machen konnten, sollen nun eine einmalige, rückzahlungsfreie Pauschale erhalten. Die Höhe beträgt 25 Prozent aus einem siebenmonatigen Referenzumsatz im Jahr 2019, maximal 5000 Euro. Weiter
Wichtiger Hinweis zum Thema „Erneute Anzeige auf Kurzarbeit“
Die Agentur für Arbeit Augsburg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Betriebe erneut Kurzarbeitergeld anzeigen müssen, wenn sie mindestens drei Monate voll gearbeitet und während dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben. Weiter
Entschädigung bei Verdienstausfall nach §§ 56ff. Infektionsschutzgesetz
Unterliegt jemand aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot und entsteht dadurch ein Verdienstausfall, so kann ein Antrag auf Entschädigung bei der Regierung von Schwaben gestellt werden. Weiter |