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Sondernewsletter Wirtschaft: Corona-Infos 20.11.2020

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Inhalt

1. Vorwort

2. Finanzielle Unterstützung


Vorwort

Liebe Wirtschaftsinteressierte,

mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe begegnet der Bund den Umsatzausfällen durch die angeordneten Betriebsschließungen im November. In den vergangenen Tagen wurden weitere Details zu den angekündigten Pauschalzahlungen bekannt. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Anträge auf Novemberhilfe gestellt werden können, wird es für Soloselbständige und Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro geben.

Zusätzlich hat die bayerische Staatsregierung für Unternehmen und Selbständige in den Landkreisen und kreisfreien Städten, welche bereits vor dem 02. November in einen teilweisen Lockdown gegangen sind, eine Aufstockung der Novemberhilfe beschlossen. Für Augsburg beträgt der Aufschlag 3,63 Prozent.

Vieles wird in den kommenden Wochen davon abhängen, wie sich die Infektionszahlen entwickeln. Auch wenn wir von der entscheidenden Marke einer 7-Tage-Inzidenz von 50 noch weit entfernt sind, so zeichnet sich für Augsburg eine leichte Trendumkehr ab, was uns alle hoffen lässt.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Dr. Wolfgang Hübschle

 

Finanzielle Unterstützung 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Abschlagszahlungen im Monat November

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll die Antragstellung für die Abschlagszahlungen ab dem 25. November online über die Internetseite der Überbrückungshilfe möglich sein. Noch im November sollen erste Zahlungen erfolgen.
Verfahren der Abschlagszahlung  
Details der Hilfen

Überbrückungshilfe III

Die bisherigen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für KMU im Rahmen der bis 31.12.2020 laufenden Überbrückungshilfe II werden durch die Überbrückungshilfe III zeitlich bis Juni 2021 verlängert und um eine „Neustarthilfe für Soloselbständige“ erweitert.Gerade Kulturschaffende und Künstler*innen, welche im Rahmen der bisherigen Corona-Hilfspakete keine betrieblichen Fixkosten geltend machen konnten, sollen nun eine einmalige, rückzahlungsfreie Pauschale erhalten. Die Höhe beträgt 25 Prozent aus einem siebenmonatigen Referenzumsatz im Jahr 2019, maximal 5000 Euro. Weiter  

Wichtiger Hinweis zum Thema „Erneute Anzeige auf Kurzarbeit“

Die Agentur für Arbeit Augsburg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Betriebe erneut Kurzarbeitergeld anzeigen müssen, wenn sie mindestens drei Monate voll gearbeitet und während dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben. Weiter  

Entschädigung bei Verdienstausfall nach §§ 56ff. Infektionsschutzgesetz

Unterliegt jemand aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot und entsteht dadurch ein Verdienstausfall, so kann ein Antrag auf Entschädigung bei der Regierung von Schwaben gestellt werden. Weiter 

 

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