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Corona News Augsburg Ost

Der Freistaat Bayern plant Extra-Hilfen für Schausteller und Marktkaufleute. Der Bund verlängert die bestehenden Corona-Hilfen.

Durch die bayernweite Untersagung von Weihnachtsmärkten und der daraus entstehenden Umsatzausfälle plant die Staatsregierung eine Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte für Schausteller und Marktkaufleute. Für die Monate November 2021 bis März 2022 ist ein Unternehmerlohn von 1.500 Euro monatlich vorgesehen. Details zu den Bedingungen, der Antragstellung und der Auszahlung werden derzeit ausgearbeitet. Eine Beantragung soll noch im Dezember 2021 möglich sein. Die Förderung wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe gewährt, da die Zwecke der beiden Programme unterschiedlich ausgerichtet sind. Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum jeweils bis zum 31. Dezember 2021) werden als Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 bis zum 31. März 2022 (Förderzeitraum Januar bis März 2022) verlängert. Auf den Seiten der IHK für München und Oberbayern finden Sie wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Unternehmen, Vereinen und Soloselbständigen.

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